Neue regulatorische Regelungen ab 2028

Seit Jahren befassen wir uns damit, Gebäude so zu planen, dass sie einerseits wenig graue Energie (CO2-Emissionen) verursachen und andererseits langfristig CO2 aus der Atmosphäre entfernen. Nur so kann die Bauwirtschaft einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels leisten.

1. Klare Regulierung statt moralischer Appelle

Die Annahme, dass Investorinnen und Investoren freiwillig CO₂-Senken gegenüber Rendite bevorzugen, ist unrealistisch. Die physische Speicherung von CO₂ in Gebäuden ist technisch machbar und skalierbar. Dennoch konzentriert sich die Immobilienbranche auf klassische Kennzahlen wie Development Margin, Mieteinnahmen, Exit Valuation und IRR (Internal Rate of Return) innerhalb von fünf bis zehn Jahren. Die Höhe des gespeicherten CO₂ beeinflusst weder die Miete noch die Cap Rates noch die Exit-Multiples, sondern bringt zusätzliche Kosten und Komplexität mit sich. Die typische Haltedauer von Immobilien ist meist kürzer als der Speicherhorizont. Das ist kein moralisches Versagen, sondern ein strukturelles Problem: Solange gespeichertes CO₂ keinen monetären Wert hat, fliesst es in Investmententscheidungen nicht ein. Der Wandel lässt sich nur durch Regulierung erzielen – etwa durch CO₂-Bepreisung, verifizierte Speicherung, angepasste Bauvorschriften oder gezielte Subventionen.

2. Wissenschaftliche Evidenz: Drei Studien, ein klares Bild

Drei aktuelle, peer-reviewte Studien liefern die entscheidenden Fakten:

  • Die Übersichtsarbeit „How can carbon be stored in the built environment?“ (Kuittinen et al., 2023) und die Nature-Studie „Buildings as a global carbon sink“ (Churkina et al., 2020) belegen: Biogene Baustoffe wie Holz, Stroh, Hanf, Biochar und karbonatisierter Beton können 109–300 kg CO₂ pro Quadratmeter speichern. (Openly erzielt ca. 250kg pro m2 BGF) Das globale Potenzial ist enorm und sofort skalierbar – eine echte Alternative zur unterirdischen Speicherung.

  • Die Metastudie „Reviewing the 95 sociotechnical barriers to the decarbonization of buildings“ (Heinz et al., Nature Communications 2025) analysiert weltweit 95 Barrieren. Das Ergebnis: Ökonomische Hürden wie hohe Anfangsinvestitionen, unsicherer Return on Investment und lange Amortisationszeiten dominieren. Langfristige Co-Benefits wie CO₂-Speicherung werden aufgrund kurzer Haltedauer und fehlendem Marktwert systematisch ignoriert.

  • Alle drei Studien betonen: Ohne regulatorische Anreize – CO₂-Bepreisung, Belohnung verifizierter Langzeitspeicherung, neue Building Codes und gezielte Subventionen – bleibt CO₂-Speicherung eine Nischenlösung.

3. Neue Regulatorien ab 2028

Die EU setzt in den nächsten Jahren den regulatorischen Hebel für Gebäude als CO₂-Senken konsequent um – und zwar genau so, wie es die Investorenlogik erfordert: Bis zum 29. Mai 2026 müssen die Mitgliedstaaten die überarbeitete Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) in nationales Recht umsetzen; ab 2028 (grosse Neubauten) bzw. 2030 (alle Neubauten) werden die Berechnung und Offenlegung der Whole-Life-Carbon-Emissionen (inkl. embodied carbon und CO₂-Speicherkapazität) im Energieausweis Pflicht – und verknüpft sich direkt mit dem Carbon Removal Certification Framework (CRCF). Dessen Methodologie für „carbon storage in bio-based construction products“ (Holz, Stroh, Biochar & Co.) kommt 2026 (Q4 erwartet) und verleiht zertifizierte Langfrist-Speicherung erstmals echten Marktwert. Ein Standard dazu hat Carbon Standard International und Openly AG seit 2022 entwickelt und mit myclimate umgesetzt (Weitere Informationen hier). Live Link zum öffentlichen Registry

Der CO₂-Preis für Gebäude via ETS2 startet 2028. ETS2 ist der regulatorische Hebel, der gespeichertes CO₂ zwar (noch) nicht direkt belohnt, aber endlich die Betriebsemissionen von Gebäuden monetär bestraft – und damit genau die kurzfristige Rendite-Logik durchbricht, die wir beschrieben haben. Ab 2028 wird CO₂ in der Heizkosten-Rechnung kein „nice-to-have“ mehr sein, sondern harter Cashflow-Faktor.

4. Schweizer Minergie Netto Null

Mit der Ankündigung vom 12.3.2026 bestätigt auch erstmals eine Schweizerische Organisation die “Anrechenbarkeit” von stored carbon in der Gesamt-CO2-Bilanz der Gebäudeerstellung. Das gespeicherte CO2 wird in der KBOB Liste seit 2024 pro Bauprodukt ausgewiesen.

19.3.2026 Dr. Christoph Neururer


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Best-in-Class-Beton: Gleiche CO₂-Bilanz. Doppelt so teuer. Warum?

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